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   VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21   

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VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21 (https://dejure.org/2023,10181)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.03.2023 - VerfGH 105/21 (https://dejure.org/2023,10181)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 (https://dejure.org/2023,10181)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 222b Abs 1 StPO
    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in einem strafgerichtlichen Verfahren - abweichende Meinung: überspannte Darlegungsanforderungen an die Besetzungsrüge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist unter anderem verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart überdehnt oder die prozessrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung anderweitig derart verengt, dass ihm eine sachliche Prüfung der vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).

    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf es den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Überprüfungsinstanzen nicht von Voraussetzungen abhängig machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf es den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Überprüfungsinstanzen nicht von Voraussetzungen abhängig machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist unter anderem verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart überdehnt oder die prozessrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung anderweitig derart verengt, dass ihm eine sachliche Prüfung der vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

    gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und Verfahren (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

    gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und Verfahren (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Dieses Dokument wäre von dem Präsidium des Landgerichts an den Beschwerdeführer herauszugeben gewesen: Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens folgt, dass den Prozessbeteiligten die tatsächliche Möglichkeit zur Überprüfung der Besetzung eingeräumt werden muss, wozu auch die Information über die hierfür maßgeblichen Gründe gehört (vgl. zur Begründung des Gesetzesentwurfs BT-Drucks. 8/976, S. 26; vgl. ferner BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Erforderlich ist danach - entsprechend einer Rüge der Gerichtsbesetzung im Revisionsverfahren gemäß § 344 Abs. 2 StPO - eine vollständige und geschlossene Darstellung der Tatsachen, aus denen sich eine vorschriftswidrige Besetzung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Er lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 6 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21
    Insoweit werden nur Verfassungsverstöße gerügt, die vom Kammergericht hätten korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 7 m. w. N.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8

    So gewährt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschluss vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21; st. Rspr.).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 22. März 2023 a. a. O.).

    Dies ist jedoch der Fall, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (Beschluss vom 22. März 2023 a. a. O., Rn. 21).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Das Grundrecht gewährt - wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21, vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18 und vom 16. Januar 2015 - VerfGH 175/14, 175 A/14 - Rn. 13).
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